Energieaudit nach DIN EN 16247
Die Energieberatung in Form eines Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.
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Energieberatung nach DIN V 18599
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude
- Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
- wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
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Energieaudit nach EDL-G, Energie- und Umweltmanagementsysteme nach EnEfG
Energieaudits und Energie- und Umweltmanagementsysteme sind Schlüsselinstrumente zur Identifizierung und Umsetzung energieeffizienzsteigernder Maßnahmen. Diese unterstützen Unternehmen, ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu senken. Der wirtschaftliche Nutzen von Energieaudits sowie von Energie- und Umweltmanagementsystemen ist daher als hoch einzuschätzen.
Um bei besonders energieintensiven Unternehmen, ab einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, eine kontinuierliche Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs zu erreichen, wurde mit § 8 EnEfG die Verpflichtung zum Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystemen eingeführt.
Daneben sind alle Nicht-KMU´s mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh pro Jahr gemäß § 8 EDL-G verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.
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