Energieberatungen im Mittelstand
Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.
Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieses Programms ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.
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Energieaudit für nicht KMU
Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, wo im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, wird gleichzeitig erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher nicht zu unterschätzen.
Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt und nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden überwacht wird. Die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU erfolgte durch eine Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (kurz Energiedienstleistungsgesetz, EDL-G). Am 22. April 2015 trat die novellierte Fassung des EDL-G in Kraft. In den §§ 8 - 8d EDL-G findet sich nunmehr die Grundlage der Verpflichtung von Nicht-KMUzur Durchführung periodischer Energieaudits.
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